Photovoltaik Förderungen
Ermögliche Dir Deinen Schlüssel zur nachhaltigen Energie
Welche PV-Förderung ist für mich die richtige
Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik Anlagen?
Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft. Bei SML PV Anlagen verstehen wir, dass die richtige Finanzierung ein entscheidender Faktor für den Erfolg Deine PV-Projekt ist. Unser Partner Finanz-Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Du die Vorteile der Solarenergie optimal nutzen kannst.
4 Schritte zu Deiner Förderung
Photovolaik Förderung
Individuelles SML PV-Angebot
Um Deine Förderung zu beantragen, benötigst ein Angebot für Deine Photovoltaik-Anlage
Angebot einreichen
Dein Individuelles PV-Angebot musst Du nun z.B. bei der KFW einreichen (uploaden). Bei Fragen oder Unklarheiten, helfen unsere SML Experten Dir gerne.
Prüfung Deines Angebots
Die Förderstelle, z.B. KFW prüft nun Deine Angebot und Deine Unterlagen. Danach entscheidet die Antragsstelle, ob Sie Dir eine Förderung bewilligt.
Förderung bewilligt
Ist die Förderung bewilligt, kann es mit dem Bau der PV-Anlage los gehen. Wir erstellen Dir zeitgleich eine Rechnung, die Du dann bei der Förderstelle einreichst um die zugesagte Förderung zu erhalten.
Photovoltaik-Finanzierung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab dem Beginn des Jahres 2023 wird keine Mehrwertsteuer mehr für Solaranlagen erhoben. Das bedeutet, dass der Kauf einer Photovoltaikanlage nun um 19 % günstiger ist als im Vorjahr 2022. Für diejenigen, die ihre Anlage bereits im Jahr 2022 erworben haben, besteht die Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten zu lassen. Dies gilt auch für die laufenden Betriebskosten der Anlage.
Das KfW-Programm 442 wurde ins Leben gerufen, um die Integration von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaiksystemen zu fördern. Hier sind die Kernpunkte dieses Programms:
Programmziel: Das Hauptanliegen des Programms 442 ist die Erhöhung des Eigenverbrauchs von erzeugtem Solarstrom und die Verringerung der Belastung für das Stromnetz durch die Unterstützung von Batteriespeichern.
Finanzielle Unterstützung: Kunden, die sich für dieses Programm entscheiden, profitieren von einem Tilgungszuschuss, der direkt die Rückzahlungssumme des aufgenommenen Kredits für den Batteriespeicher verringert.
Verbindung mit Solaranlagen: Der Batteriespeicher muss mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden. Dabei ist es möglich, den Speicher sowohl mit neuen als auch mit bereits bestehenden Solaranlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 aktiviert wurden, zu verbinden.
Spezifikationen: Es gibt bestimmte technische Kriterien, die erfüllt sein müssen. Ein wichtiges Merkmal ist die Einrichtung, die sicherstellt, dass die Solaranlage nur 50% ihrer Kapazität ins Netz einspeist.
Antragsverfahren: Bevor mit der Installation begonnen wird, sollte der Antrag für den Kredit und den dazugehörigen Zuschuss bei der KfW eingereicht werden.
Kapazität der Solaranlage: Die zugehörige Photovoltaikanlage sollte eine Leistung von maximal 30 kWp nicht überschreiten.
Betrieb im Sinne des Netzes: Ein zentraler Aspekt des Programms ist der netzfreundliche Betrieb des Batteriespeichers. Dies bedeutet, dass die Solaranlage ihre Einspeisung ins Netz auf 50% ihrer Gesamtleistung reduziert.
Für Interessenten von SML PV Anlagen stellt das KfW-Programm 442 eine attraktive Möglichkeit dar, um in Batteriespeichersysteme zu investieren. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorab detailliert über die Anforderungen und Konditionen zu informieren und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen.
Mehr Informationen findest Du unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/
Die KfW-Förderung “Erneuerbare Energien – Standard (270)” bietet folgende Unterstützung:
- Zweck der Förderung: Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland und im Ausland. Dies umfasst die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb solcher Anlagen sowie die zugehörigen Planungs-, Projektierungs- und Installationskosten.
- Geförderte Anlagen:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft (bis zu 20 MW)
- Windkraftanlagen
- KWK-Anlagen auf Basis von Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Biogas-Erzeugungs-, Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und -speicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende
- Wer wird gefördert?:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen
- Freiberufler
- Deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- Konditionen:
- Zinssätze: Abhängig von Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und Qualität der Sicherheiten.
- Kredithöhe: Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben, 100% der Investitionskosten.
- Auszahlung: Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen.
- Rückzahlung: Zunächst nur Zinszahlungen während der tilgungsfreien Zeit, danach vierteljährliche Raten plus Zinsen.
- Sicherheiten: Die Art und Höhe der Sicherheiten werden individuell mit der Bank vereinbart.
- Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Für Anlagen zur Stromerzeugung kann auch eine staatliche Förderung in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden.
Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen empfehle ich, die offizielle Webseite der KfW zu besuchen oder sich direkt an die KfW zu wenden.
Die KfW-Förderung “Erneuerbare Energien – Speicher” bietet Unterstützung für Batteriespeichersysteme in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Aktuelle Regelung: Seit dem 01.01.2023 können Betreiber von PV-Anlagen bis 7 kWp ihre Einspeiseleistung auf 100 % erhöhen. Für Anlagen über 7 kWp gelten die Regelungen des aktuellen EEG.
Neue PV-Anlagen und Batteriespeicher: Diese werden nun mit dem Kredit “Erneuerbare Energien – Standard (270)” gefördert.
Rückzahlungsbedingungen: In den ersten Jahren, die als tilgungsfreie Anlaufjahre bezeichnet werden, sind nur Zinszahlungen erforderlich. Danach werden vierteljährliche Raten plus Zinsen fällig. Es besteht auch die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Tilgung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Tilgungszuschuss: Abhängig vom Antragszeitraum kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden, der die Kreditschuld reduziert. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Zeitpunkt der Antragstellung (z.B. 16 % zwischen 01.07.2017 und 30.09.2017).
Formulare und Dokumente: Es gibt spezifische Formulare und Dokumente, die für den Tilgungszuschuss und andere Aspekte der Förderung relevant sind.
Merkblätter und Allgemeine Bestimmungen: Diese bieten detaillierte Informationen zu technischen Anforderungen, Datenschutzhinweisen und anderen relevanten Themen.
Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen empfehle ich, die offizielle Webseite der KfW zu besuchen.
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